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FSP - Fahrzeug Sicherheitsprüfung | Kfz-Prüfstelle Fürstenwalde
Amtliche Untersuchungen
Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung
Die Hauptuntersuchung (Umgangssprachlich TÜV) ist vom Gesetzgeber in der Straßenverkehrszulassungsordnung §29 und Anlagen (kurz StVZO) als Pflicht für den Fahrzeughalter vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass die Fahrzeughalter bei ihren Fahrzeugen in den entsprechend vorgeschriebenen Fristen eine Hauptuntersuchung durchführen müssen.
Wann ist die Hauptuntersuchung fällig?
Die HU-Plakette ist am hinteren Kennzeichen angebracht.
Die Zahl in der Mitte zeigt das Jahr in dem die Hauptuntersuchung fällig ist und die Zahl die nach Oben zeigt den fälligen Monat.
Wird die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate Überzogen, so steigt die HU-Gebühr um 20% da der Gesetzgeber eine Ergänzungsuntersuchung vorschreibt.
Auf der Prüfstelle können wir folgende Fahrzeuge für Sie untersuchen:
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PKW
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Transporter (bis 5 Tonnen zGG)
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Motorräder und Kleinkrafträder
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Anhänger
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Wohnanhänger
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Wohnmobile
Unsere Mitarbeiter der FSP KFZ-Prüfstelle Fürstenwalde – Partner des TÜV Rheinlandes untersuchen Ihr Fahrzeug gemäß der gesetzlichen Bestimmungen nach der Ausführung, des Zustandes, der Funktion und der Wirkung seiner Bauteile und Systeme in den nachfolgenden Positionen / Anlagen untersucht:
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Bremsanlage
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Lenkanlage
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Sicht (Scheiben)
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lichttechnischen Einrichtungen
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Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung
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Fahrgestell und daran befestigte Teile
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sonstige Ausstattungen
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Umweltbelastung
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zusätzliche Prüfungen bei Fahrzeugen zur Beförderung von Fahrgästen
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Identifizierung des Fahrzeuges
Das Ergebnis der durchgeführten Hauptuntersuchung wird in einem HU-Bericht festgehalten.
Dort werden auch festgestellte Mängel dokumentiert. Falls bei der Durchführung der Hauptuntersuchung „erhebliche Mängel“ festgestellt wurde sind diese umgehend zu beseitigen.
Der Fahrzeughalter hat nach der Hauptuntersuchung eine 4-Wöchige Frist um sein Fahrzeug zu einer Nachuntersuchung vorzustellen.
Änderungsabnahmen gem. §19/3 StVZO
Falls Sie Ihr Fahrzeug verändern, individualisieren („Tunen“) möchten, zum Beispiel durch eine geänderte Rad-/Reifenkombination, Distanzscheiben, Fahrwerksteile oder Chiptuning, müssen diese Veränderungen abgenommen und die die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Die Prüfingenieure der FSP-Kfz-Prüfstelle Fürstenwalde – Partner TÜV Rheinland können Änderungsabnahmen gemäß § 19/3 StVZO abnehmen.
Ob die Veränderungen nach §19/3 StVZO abgenommen werden können steht in der jeweiligen Allgemeinenbetriebserlaubnis (kurz ABE) oder im Teilegutachten.
Wir stehen Ihnen auf jeden Fall mit Rat zur Verfügung.
Falls sie die entsprechende ABE oder Teilegutachten nicht mehr zu Hand haben können unsere Prüfingenieure auch auf eine große Datenbank zurückgreifen und die erforderlichen Dokumente eventuell dort finden.
Gasanlagenprüfung gem. § 41a StVZO (GAP/GSP)
Fahrzeughalter die ihr Fahrzeug mit einer Gasanlage zum Antrieb (LPG oder CNG) ausgerüstet haben genießen einen steuerlichen Vorteil.
Fahrzeuge die mit einer Gasanlage zum Antrieb des Fahrzeugs ausgerüstet sind, müssen müssen jedoch zusätzlich zur Hauptuntersuchung eine Gasanlagenprüfung absolvieren. Diese wird im Zuge der Hauptuntersuchung mit durchgeführt.
Bitte bedenken Sie dass das Fahrzeug auch mit Gas betankt ist um diese Überprüfen und eine Dichtigkeits-Überprüfung durchführen zu können.
Untersuchungen gem. §§ 41, 42 BOKraft
Unsere Prüfingenieure Untersuchen Fahrzeuge nach den Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr auch BOKraft genannt. Dies betrifft besonders Taxis, Mietwagen und Selbstfahrervermietfahrzeuge.
Diese Überprüfung muss jährlich durchgeführt werden. Unter anderem wird dort die Alarmanlage, das Taxameter oder der geeichten Wegsteckenzähler, überprüft
Oldtimerbegutachtung gem. §23 StVZO
Fahrzeuge die mehr als 30 Jahre alt sind, können in Deutschland als historische Fahrzeuge zugelassen werden. Die Fahrzeughalter profitieren dann von der pauschalen Kfz-Steuer die im Moment für Autos 191,73 Euro und für Motorräder 46,06 Euro beträgt.
Wichtig hierfür ist eine Begutachtung nach §23 StVZO und die entsprechende Richtlinie. Die Prüfingenieure der FSP-Kfz-Prüfstelle Fürstenwalde – Partner TÜV Rheinland dürfen diese Oldtimerbegutachtung auch durchführen und stehen Ihnen selbstverständlich auch gerne mit Rat zur Seite.
Die Begutachtung gem. §23 StVZO wird immer im Umfang einer Hauptuntersuchung durchgeführt.
Entscheidend ist dass das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist (Erstzulassungsdatum) und weitestgehend dem Originalzustand entspricht. Des weiteren ist wichtig dass sich das Fahrzeug in einem guten Erhaltungszustand befindet und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischem Kulturgutes dient.
Das Fahrzeug darf auch verändert worden sein aber die Umbauten müssen zeitgenössisch, nachweislich 30 Jahre alt oder 10 Jahre nach dem Erstzulassungsdatum sein.
Der Fahrzeughalter kann sich nach einer positiven Begutachtung, je nach Nutzung des Fahrzeugen, für einen der zwei Zulassungsarten wählen.
Falls der Fahrzeughalter seinen Oldtimer uneingeschränkt nutzen möchte ist das H-Kennzeichen die richtige Entscheidung. Der Fahrzeughalter ist mit dem H-Kennzeichen dazu verpflichtet sein Oldtimer, in den entsprechenden Fristen, zur Hauptuntersuchung vorzuführen. Bei der Hauptuntersuchung wird dann zusätzlich zur technischen Untersuchung geprüft ob weiterhin alle Bedingungen für die Anerkennung als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut erfüllt sind.
Möchte der Fahrzeughalter seinen Oldtimer ausschließlich zu Oldtimer-Veranstaltungen nutzen so kann der das Fahrzeug auch mit einem 07-Kennzeichen zulassen. Mit dem 07-Kennzeichen darf der Fahrzeughalter auch mehrere Fahrzeuge betreiben und es wird als Wechselkennzeichen gesehen. Bei dieser Zulassungsart muss die Einwilligung der örtliche Zulassungsstelle eingeholt werden.
Nichtamtliche Untersuchungen
Überprüfung nach BetrSichV (ehemals UVV)
Maschinen, Anlagen und Geräte
Zum vorbeugenden Arbeitsschutz gehört, dass Arbeitgeber bzw. Unternehmen Geräte, Maschinen und Anlagen dem Arbeitnehmer für seine Tätigkeit bereitstellen, die den gesetzlichen Vorschriften zur Produkt- und Betriebssicherheit entsprechen. Dazu gehören zum Beispiel Hebebühnen, Rolltore, Ladebordwände an Fahrzeugen aber auch das Fahrzeug an sich. Die Mitarbeiter der KFZ-Prüfstelle Fürstenwalde – Partner TÜV Rheinland führen diese Überprüfung gerne für Sie durch, so dass die Maschinen, Anlagen und Geräte weiterhin gefahrlos genutzt werden können.
Überprüfung der Gasanlage bei Wohnmobilen und Wohnanhängern nach DVGW Arbeitsblatt G607
Wohnmobile und Wohnanhänger benötigen eine Überprüfung der Gasanlage (wenn eine verbaut ist) nach den Vorschriften der DVGW Arbeitsblatt G607. Diese ist 2 Jahre gültig und muss dann erneut durchgeführt werden. Da eine gültige Überprüfung der Gasanlage nach DVGW für deine positive Hauptuntersuchung bei Wohnmobilen zwingend erforderlich ist bietet es sich an immer beides zusammen durchführen zu lassen. Da nicht jeder Prüfingenieur diese Überprüfung machen darf und kann wird um eine vorherige telefonische Terminabsprache gebeten.
Schaden-, Unfallgutachten
Die Schaden und Unfallgutachten werden durch unsere Partner Schlag & Söhne GmbH Ing. Büro für Fahrzeugtechnik durchgeführt. Da unsere Partner nicht täglich Vorort sind, wird um eine telefonische Terminvereinbarung gebeten.
Wertgutachten
Die Wertgutachten werden durch unsere Partner Schlag & Söhne GmbH Ing. Büro für Fahrzeugtechnik und einen freiberuflichen Partner durchgeführt. Da unsere Partner nicht täglich Vorort sind wird um eine telefonische Terminvereinbarung gebeten.